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Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV)

nach Art. 28 DSGVO

Dokument-Nr.SW-LEG-001
Versionv3.0 (Entwurf zur rechtlichen Prüfung)
Stand2026-08-11
Verbindliche SprachfassungDeutsch
VertraulichkeitVertraulich
Diese Fassung ist ein Entwurf zur anwaltlichen Prüfung. Gegenüber v1.0 sind die Anlagen A, B und C erstmals mit den tatsächlichen Systemgegebenheiten befüllt. Alle in eckigen Klammern [ ] stehenden Stellen sind noch zu entscheiden und in der begleitenden Fragenliste aufgeführt.

1. Vertragsparteien

Verantwortlicher (nachfolgend „Auftraggeber")
Das Kundenunternehmen gemäß Hauptvertrag.

Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Auftragnehmer")
SINWOO International GmbH
Hans-Rother-Steg 85, 61440 Oberursel (Taunus), Deutschland
Vertreten durch: Seung Ho Choi, Geschäftsführer
Handelsregister: HRB 12372, Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
E-Mail: info@sinwoo-itc.com

Ansprechpartner für den Datenschutz beim Auftragnehmer: [zu benennen]

Zur Prüfung: Die vorstehend genannte E-Mail-Adresse ist die Zustelladresse für Weisungen und Mitteilungen nach diesem Vertrag. Es ist sicherzustellen, dass dieses Postfach tatsächlich empfangsbereit ist, bevor der Vertrag gezeichnet wird.

2. Gegenstand und Dauer

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein Buchhaltungs- und Steuersystem als Software-as-a-Service bereit. Im Rahmen dieser Leistung verarbeitet er personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.

Die Laufzeit dieses Vertrages entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages. Er endet nicht vor Abschluss der in Ziffer 12 geregelten Rückgabe oder Löschung.


3. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

MerkmalFestlegung
Art der VerarbeitungErheben, Speichern, Ordnen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln, Löschen
ZweckBuchführung, Belegverwaltung, Reisekosten- und Auslagenabrechnung, Lohnbuchungen, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, E-Bilanz
Ort der VerarbeitungRechenzentren in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (AWS-Region eu-central-1)
DauerLaufzeit des Hauptvertrages zuzüglich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen

Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union findet nicht statt. Sämtliche in Anlage C genannten Dienste werden in der Region eu-central-1 (Frankfurt am Main) betrieben.


4. Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten

Die Einzelheiten ergeben sich aus Anlage A.

Zusammengefasst betrifft die Verarbeitung

Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand des Auftrags. Der Auftraggeber wird solche Daten nicht in das System einstellen.

Hinweis zur Prüfung: Belege werden als Originaldateien eingestellt. Der Auftragnehmer kann inhaltlich nicht ausschließen, dass ein Beleg im Einzelfall Angaben enthält, die unter Art. 9 DSGVO fallen (etwa eine ärztliche Rechnung als Auslagenbeleg). Es ist zu klären, ob hierzu eine ausdrückliche Regelung aufgenommen werden soll.

5. Weisungsrecht des Auftraggebers

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Weisungen erfolgen in Textform an die in Ziffer 1 genannte Adresse. Mündlich erteilte Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich in Textform.

Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Er ist berechtigt, die Ausführung bis zur Klärung auszusetzen.

Der Auftragnehmer bietet in der Anwendung fachliche Erläuterungen und automatisch erzeugte Vorschläge an, insbesondere Kontierungsvorschläge und aus Belegen ausgelesene Werte. Diese Vorschläge stellen weder eine Steuerberatung noch eine Weisung dar. Die Festschreibung und die Abgabe von Steuererklärungen verantwortet der Auftraggeber.


6. Pflichten des Auftragnehmers

6.1 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Die Verpflichtung wird schriftlich erklärt und dokumentiert. Sie besteht über das Ende der Tätigkeit hinaus fort.

6.2 Unterstützungspflichten

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei

6.3 Verzeichnis

Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO und stellt es dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung.


7. Technische und organisatorische Maßnahmen

Die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sind in Anlage B beschrieben. Der Auftragnehmer darf sie fortentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Änderungen, die das Schutzniveau senken, sind vorher anzuzeigen.


8. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber erteilt seine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage C aufgeführten Unterauftragsverarbeiter.

Beabsichtigt der Auftragnehmer, einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder einen bestehenden zu ersetzen, teilt er dies dem Auftraggeber mindestens [Frist] Wochen vorher in Textform mit. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb von [Frist] Wochen aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Im Fall eines berechtigten Widerspruchs, der eine Leistungserbringung unmöglich macht, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.

Der Auftragnehmer erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auf, die ihm selbst nach diesem Vertrag obliegen.

8.1 Einsatz eines generativen Sprachmodells zur Belegauslesung

Der Auftragnehmer setzt zur Auslesung hochgeladener Unterlagen ein generatives Sprachmodell ein. Der Auftraggeber wird hierüber ausdrücklich unterrichtet:

GegenstandAusgestaltung
Betroffene UnterlagenRechnungen und Quittungen, Kontoauszüge, Verträge, Gewerbe- und Registernachweise sowie Lohnjournale
Übermittelter InhaltDie hochgeladene Datei wird als Bild vollständig an das Modell übermittelt. Eine vorherige Schwärzung einzelner Angaben findet nicht statt.
Eingesetztes ModellAnthropic Claude, bezogen über Amazon Bedrock unter einem auf die Europäische Union beschränkten Inferenzprofil
Ort der ModellausführungRechenzentren innerhalb der Europäischen Union; die Anwendung ruft den Dienst in der Region Frankfurt am Main auf
TrainingEine Verwendung der übermittelten Inhalte zum Training der Modelle findet nach den Bedingungen des Anbieters nicht statt.
Speicherung des ErgebnissesGespeichert werden die ausgelesenen Buchungsangaben. Bei Lohnjournalen werden ausschließlich Summen auf Unternehmensebene übernommen; Angaben zu einzelnen Beschäftigten werden nicht in die Bücher übernommen.
EntscheidungserheblichkeitDas Ergebnis ist ein Vorschlag. Die Buchung entsteht erst, nachdem eine Person die Werte geprüft und bestätigt hat. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO liegt nicht vor.
Zur Prüfung: Bei Lohnjournalen wird das vollständige Dokumentbild übermittelt, obwohl nur Summen auf Unternehmensebene übernommen werden. Es ist zu klären, ob die Übermittlung des vollständigen Bildes gegenüber einer vorherigen Beschränkung auf den Summenteil verhältnismäßig ist und ob hierfür eine gesonderte Weisung des Auftraggebers eingeholt werden sollte.

9. Rechte betroffener Personen

Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Auftraggeber weiter und beantwortet es nicht selbst.

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber technische Mittel bereit, um Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit zu erfüllen.

9.1 Aufbewahrungspflicht geht dem Löschverlangen vor

Ein Teil der Daten unterliegt handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten, insbesondere nach § 147 AO und § 257 HGB. Diese Pflichten gehen einem Löschverlangen vor. In diesen Fällen wird die Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO eingeschränkt statt gelöscht; nach Ablauf der Frist wird gelöscht. Dieselbe Regel gilt nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach der Datenschutzerklärung.

Zur Prüfung, zwei Punkte: (1) Die vorstehende Auslegung ist zu bestätigen. Sie legt zugleich fest, was die Löschfunktion der Anwendung tatsächlich tut. (2) Gegenwärtiger Stand der Anwendung: Die Fristen je Datenkategorie sind noch nicht festgelegt (siehe GoBD-Verfahrensdokumentation, Ziffer 4.5). Solange sie fehlen, schränkt die Anwendung ein und löscht nicht. Die Zusage „nach Ablauf der Frist wird gelöscht" wird also erst mit der Festlegung der Fristen einlösbar. Es ist zu klären, ob dieser Zwischenstand im Vertrag offenzulegen ist.

10. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von [Frist] Stunden nach Bekanntwerden. Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Art der Verletzung, die betroffenen Kategorien und die ungefähre Zahl der Betroffenen, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen Gegenmaßnahmen.


11. Nachweise und Überprüfungen

Der Auftragnehmer weist die Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag nach, indem er auf Anforderung die Dokumentation nach Anlage B zur Verfügung stellt und schriftliche Auskunft erteilt.

Der Auftraggeber kann darüber hinaus nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist und während der üblichen Geschäftszeiten eine Überprüfung durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durchführen lassen. Die Überprüfung darf den Betrieb nicht unangemessen beeinträchtigen.

Zur Prüfung: Häufigkeit, Kostentragung und der Ausschluss von Wettbewerbern als Prüfer sind noch festzulegen.

12. Beendigung

Nach Beendigung der Verarbeitungstätigkeit löscht der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück.

Der Auftraggeber kann die Herausgabe bis zum Ablauf von [Frist] nach Vertragsende verlangen. Die Herausgabe erfolgt in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Auftragnehmer die Daten.

Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden nicht gelöscht, sondern für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gesperrt aufbewahrt und danach gelöscht.


13. Haftung

Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrages.


14. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist [Gerichtsstand], soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht dieser Vertrag in datenschutzrechtlichen Fragen vor.



Anlage A: Kategorien betroffener Personen und Daten

VerarbeitungstätigkeitBetroffeneDatenkategorienRechtsgrundlage (Verantwortlicher)
Benutzerkonten und BerechtigungenBenutzer des SystemsAnmeldename, Name, Passwort-Hashwert, Sprache, Berechtigungsgruppe, Rolle, Zeitpunkt der letzten Anmeldung, Anzahl fehlgeschlagener Anmeldungen, SperrzeitpunktArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
PersonalstammdatenBeschäftigte des AuftraggebersName, Personalnummer, Abteilung, Rang, Position, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort, Region, Land), Eintrittsdatum, Austrittsdatum, Arbeitszeiten, UrlaubsansprücheArt. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO
Lohn- und GehaltsbuchungenBeschäftigte des AuftraggebersAbrechnungsmonat, Lohnarten, Beträge, Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Kontierung, Originaldatei der AbrechnungArt. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
Reisekosten und AuslagenBeschäftigte des Auftraggebers, BegleitpersonenAntragsteller, Datum, Ort, Zweck, Betrag, Belegbild, Teilnehmerliste bei Bewirtungen, GenehmigungsverlaufArt. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO
Geschäftsvorfälle und BelegeAnsprechpartner von GeschäftspartnernName des Geschäftspartners, Name der Ansprechperson, Anschrift, Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Betrag, BelegoriginalArt. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO
Firmenkonten und ZahlungsverkehrKontoinhaber, ZahlungsempfängerIBAN, BIC, Buchungstext, Betrag, WertstellungArt. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO
Steuerliche MeldungenBeschäftigte, Geschäftspartner (mittelbar über Beträge)Meldezeitraum, Kennzahlen und Beträge, Steuernummer, ÜbertragungsprotokollArt. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
Zugriffs- und ÄnderungsprotokolleBenutzer des SystemsIP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Funktion, Anfrageparameter, Benutzerkennung, geänderte Werte vor und nach der ÄnderungArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Protokoll der BelegauslesungBenutzer des SystemsBenutzerkennung, Dateiname, verwendetes Modell, Umfang der Anfrage, ErgebnisstatusArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
E-Mail-VersandprotokollEmpfänger von SystemnachrichtenE-Mail-Adresse, Betreff, Nachrichtentext, VersandstatusArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Zur Prüfung: Das E-Mail-Versandprotokoll speichert derzeit den vollständigen Nachrichtentext. Bei Nachrichten zum Zurücksetzen von Kennwörtern enthält dieser einen Einmal-Link. Es ist zu bewerten, ob der Nachrichtentext gekürzt oder die Aufbewahrungsdauer dieses Protokolls verkürzt werden muss.

Anlage B: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Die ausführliche Darstellung ist dem Dokument SW-LEG-002 (TOM) zu entnehmen. Nachfolgend die Maßnahmen in der Gliederung des Art. 32 DSGVO.

B.1 Vertraulichkeit

MaßnahmeUmsetzung
ZutrittskontrolleDie Verarbeitung erfolgt in Rechenzentren des Cloud-Anbieters in Frankfurt am Main. Eigene Serverräume werden nicht betrieben. Für die physische Sicherheit gelten die Zertifizierungen des Anbieters (Anlage C).
ZugangskontrolleAnmeldung mit Benutzername und Kennwort. Kennwörter werden ausschließlich als Einweg-Hashwert nach dem Verfahren bcrypt gespeichert. Sperrung des Kontos nach mehreren Fehlversuchen; zusätzlich Sperrung der anfragenden IP-Adresse nach einer festgelegten Anzahl von Fehlversuchen über unbekannte Kennungen hinweg. Verpflichtender Kennwortwechsel nach Ablauf einer Frist.
ZugriffskontrolleBerechtigungen ergeben sich aus drei Achsen: Berechtigungsgruppe, Menüfreigabe und Datenbereich (eigene Daten, Abteilung, gesamtes Unternehmen). Es bestehen genau zwei Rollen: Unternehmensadministrator und Plattformadministrator. Fehlende Berechtigungen führen zu einer Ablehnung, nicht zu einem leeren Ergebnis.
TrennungskontrolleJede fachliche Tabelle führt eine Mandantenkennung. Abfragen sind auf den Mandanten des angemeldeten Benutzers eingeschränkt. Belegdateien liegen je Umgebung in getrennten Speicherbereichen; aus der Entwicklungs- und Prüfumgebung besteht kein Schreibzugriff auf Produktivdaten.
PseudonymisierungKennwörter werden nur als Hashwert vorgehalten. Eine weitergehende Pseudonymisierung ist nicht umgesetzt, da die Verarbeitung die Zuordnung zu identifizierten Personen erfordert (Lohnbuchung, Reisekostenabrechnung).

B.2 Integrität

MaßnahmeUmsetzung
WeitergabekontrolleVerbindung zwischen Browser und Anwendung ausschließlich über TLS. Die Datenbank ist von außen nicht erreichbar; der Datenbankport ist in der Netzwerkfilterung nicht freigegeben und nur über einen verschlüsselten Administrationszugang erreichbar. Der Versand von E-Mail erfolgt über eine TLS-gesicherte Verbindung. Steuerliche Übermittlungen werden mit einem Zertifikat signiert.
EingabekontrolleÄnderungen an fachlichen Daten werden protokolliert. Das Protokoll enthält den betroffenen Datenbereich, die Aktion, die geänderten Werte, die handelnde Benutzerkennung, den Mandanten und den Zeitpunkt. Zusätzlich wird jeder Aufruf mit IP-Adresse, Zeitpunkt und Ergebnis protokolliert.
UnveränderbarkeitBuchhaltungsdaten werden nicht physisch gelöscht. Löschungen im Tagesgeschäft erfolgen als Kennzeichnung; der Datensatz und seine Änderungshistorie bleiben erhalten. Nach dem Monatsabschluss ist der betroffene Zeitraum gegen Änderungen gesperrt. Mit der Festschreibung einer Steuermeldung werden die gemeldeten Werte eingefroren; Korrekturen erfolgen ausschließlich als neue berichtigte Meldung.
BelegechtheitBelege werden im Original gespeichert. Maschinell ausgelesene Werte ersetzen das Original nicht. Zu jeder Belegdatei wird ein Prüfwert (Hashwert) gespeichert; damit werden Doppeleinreichungen erkannt und nachträgliche Veränderungen der Datei feststellbar.

B.3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit

MaßnahmeUmsetzung
Verschlüsselung ruhender DatenDie Serverdatenträger sind verschlüsselt. Der Belegspeicher ist mit serverseitiger Verschlüsselung (AES-256) als Voreinstellung konfiguriert. Öffentlicher Zugriff auf den Belegspeicher ist auf Ebene des Speicherdienstes blockiert.
DatensicherungVor jeder Auslieferung wird eine Sicherung der Datenbank erstellt und vorgehalten. Der Belegspeicher der Produktivumgebung ist versioniert.
WiederherstellbarkeitEine Auslieferung kann auf den unmittelbar vorhergehenden Stand zurückgesetzt werden. Die Wiederherstellung erfolgt aus der zugehörigen Sicherung.
Verfügbarkeitsüberwachung[offen; siehe Fragenliste]

B.4 Verfahren zur Überprüfung und Bewertung

MaßnahmeUmsetzung
AuftragskontrolleUnterauftragsverarbeiter sind in Anlage C abschließend benannt. Zugriffe der Anwendung auf Dienste des Cloud-Anbieters erfolgen über eine an die Recheninstanz gebundene Rolle mit eingeschränkten Rechten; dauerhafte Schlüsseldateien werden auf den Servern nicht abgelegt.
ÄnderungskontrolleÄnderungen am Datenbankschema erfolgen ausschließlich über ein Migrationswerkzeug mit fortlaufender, unveränderlicher Versionierung. Auslieferungen erfolgen ausschließlich über den Integrationsserver; jede Auslieferung ist einem Quellstand zugeordnet.
Datenschutzfreundliche VoreinstellungenDer Belegspeicher ist nicht öffentlich lesbar. Der E-Mail-Versand ist je Umgebung gesondert freizuschalten.
ÜberprüfungDiese Anlage wird bei Änderungen der Systemgestaltung fortgeschrieben.

Anlage C: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Stand: 2026-08-11.

Sämtliche nachstehenden Leistungen werden von derselben Gesellschaft erbracht: Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg. Weitere Unterauftragsverarbeiter sind nicht beauftragt.

LeistungVerarbeitete DatenOrt der Verarbeitung
Betrieb der Recheninstanz und der DatenbankSämtliche in Anlage A genannten DatenFrankfurt am Main (eu-central-1)
Objektspeicher für BelegdateienBelegoriginale: Rechnungen, Quittungen, Verträge, Kontoauszüge, LohnjournaleFrankfurt am Main (eu-central-1)
Belegauslesung durch ein generatives Sprachmodell (Amazon Bedrock, Modell Anthropic Claude, EU-Inferenzprofil)Vollständige Dokumentbilder und die daraus ausgelesenen Werte; Einzelheiten in Ziffer 8.1Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union
Versand von Systemnachrichten per E-MailE-Mail-Adresse der empfangenden Person und Inhalt der SystemnachrichtFrankfurt am Main (eu-central-1)
Empfang von E-Mail an Adressen der Unternehmensdomäne und Ablage der Nachricht im ObjektspeicherAbsender, Empfänger, Betreff, Nachrichtentext und DateianhängeFrankfurt am Main (eu-central-1)
Ablage der Datenbanksicherungen im ObjektspeicherSämtliche in Anlage A genannten Daten in gesicherter FormFrankfurt am Main (eu-central-1)

Keine Unterauftragsverarbeitung, aber Übermittlung an Dritte

EmpfängerAnlassÜbermittelte DatenRechtsgrundlage
Zuständige Finanzverwaltung über die Schnittstelle ELSTERAbgabe gesetzlich vorgeschriebener SteuermeldungenMeldezeitraum, Kennzahlen, Beträge, SteuernummerArt. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO

Dienste ohne Personenbezug

Zur Ermittlung von Referenzwerten ruft die Anwendung vier öffentliche Schnittstellen zu zwei Zwecken ab: gesetzliche Feiertage sowie Umrechnungskurse, letztere über drei Anbieter (Kurse der Europäischen Zentralbank, ein öffentlich bereitgestelltes Kursverzeichnis und ein Dienst für historische Kurse). Übermittelt werden dabei ausschließlich Datum, Land und Währungspaar. Personenbezogene Daten werden nicht übermittelt; diese Anbieter sind daher keine Unterauftragsverarbeiter.

Zur Prüfung: Bis zum Abschluss der Umstellung wird der Posteingang der Unternehmens-E-Mail-Adresse noch bei einem außereuropäischen Anbieter geführt. Der Versand aus dem System erfolgt bereits ausschließlich über den in dieser Anlage genannten Dienst in Frankfurt am Main. Es ist zu klären, ob der Posteingang für die Dauer der Umstellung in dieser Anlage aufzuführen ist.

Ort, Datum Auftraggeber Auftragnehmer